Dienstag, 24. Januar 2023

Stellungnahme Teilrevision KRP - Windenergie

Die Grünliberalen des Kantons Luzern begrüssen das strukturierte Vorgehen hinsichtlich des Ausbaus der Windkraft im Kanton Luzern, fordern jedoch ambitioniertere Ausbauziele. Da die Windenergieplanung neu gesamthaft und auf Stufe Kanton erfolgt, erwarten die Grünliberalen des Kantons Luzern eine rasche und konsequente Umsetzung. Die Energieversorgung der Schweiz soll künftig nebst dem Hauptpfeiler der Wasserkraft und der Sonnenenergie auch mittels einem relevanten Anteil Windkraft sichergestellt werden. Die Windenergie bietet eine Reihe von Vorteilen und stellt eine wichtige Komplementärtechnologie zu den anderen erneuerbaren Energiequellen dar.

Die Energieversorgung der Schweiz soll künftig nebst dem Hauptpfeiler der Wasserkraft und der Sonnenenergie auch mittels einem relevanten Anteil Windkraft sichergestellt werden. Die Windenergie bietet eine Reihe von Vorteilen und stellt eine wichtige Komplementärtechnologie zu den anderen erneuerbaren Energiequellen dar. Windenergieanlagen nutzen eine grosse lokal verfügbare Energiequelle, produzieren erneuerbaren Strom und davon ungefähr 2/3 im Winterhalbjahr (Stichwort Winterstromlücke). Mit einer gesamtheitlichen Planung und unter Berücksichtigung der lokalen Gegebenheiten bei der Standortwahl weisen Windenergieanlagen eine gute Ökobilanz auf und sind relativ kosteneffizient. Sie können rasch realisiert und bei Bedarf auch praktisch restlos zurückgebaut werden. Verfahren für das vollständige Recycling der Anlagen existieren, weitere befinden sich in der Entwicklung und sollen im Sinne der Kreislaufwirtschaft forciert werden. Der langfristige Umwelteinfluss ist nahezu null.

 

Das vom Kanton festgelegte Ausbauziel bis 2050 erachten die Grünliberalen des Kantons Luzern auf Grund der vorteilhaften Eigenschaften der Technologie und der guten Eignung des Kantons Luzern für die Windenergienutzung als zu wenig ambitioniert. Das Ausbauziel für 2050 ist mindestens bei 400 GWh/a anzusetzen. Dies entspricht dem oberen Wert, welcher auf Bundesebene für den Kanton Luzern vorgesehen wurde. Der Ausbau hat zudem rascher zu erfolgen als vorgesehen. Das Zwischenziel für 2035 ist mit 200 GWh/a ebenfalls höher festzulegen. Planungs- und Bewilligungsverfahren brauchen Zeit. Es wäre aber verfehlt, deswegen die Ziele tiefer anzusetzen. Stattdessen sind Massnahmen zu ergreifen, um diese Verfahren zu beschleunigen und ganz generell Effizienzmassnahmen rasch und konsequent umzusetzen, so dass auch der Strombedarf in Abstimmung mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien reduziert werden kann.

 

Mit der Verankerung im kantonalen Richtplan erfolgt die Windenergieplanung neu auf Stufe Kanton. Aus Sicht der Grünliberalen ist dies begrüssenswert und zielführend. Für die Umsetzung scheint es aber nach wie vor zentral, dass Best Practices einfliessen und auch Partizipationsmodelle für die (lokale) Bevölkerung berücksichtigt werden, so dass die Akzeptanz für neue Windenergieanlagen erhöht werden kann.

 

Die Grünliberalen des Kantons Luzern begrüssen das strukturierte Vorgehen bei der Festlegung von Windenergiegebieten mittels Positiv- und Negativplanung, welches einen gesamtheitlichen Ansatz verfolgt und die Interessen sowie Schutzanliegen verschiedenster Verbände berücksichtigt. Entsprechend unterstützen wird die vorgeschlagenen Standorte vollumfänglich.

 

Im Sinne einer gesamtheitlichen und langfristigen Perspektive sind aus Sicht der Grünliberalen die Schutzinteressen in Bezug auf die Windenergienutzung in folgender Reihenfolge zu gewichten. Biodiversitätsschutz, Landschaftsschutz und Ortsbildschutz. Eine Beeinträchtigung des Ortsbildschutzes wäre somit mit deutlich geringerem Nutzen zu rechtfertigen, als dies bei einer Beeinträchtigung der Biodiversität der Fall wäre. Diese Sichtweise deckt sich auch grösstenteils mit der im Konzept Windenergie 2020 angewandten Methodik. Hinsichtlich der noch nicht festgesetzten Standorte begrüssen die Grünliberalen das Einholen von Gutachten der ENHK für die Interessenabwägung, erwarten aber, dass auch diese Standorte in der laufenden Teilrevision des Kantonalen Richtplans als Windenergiegebiete festgesetzt werden. Bei relevanten Vorbehalten erachten wir eine befristete Festsetzung von Gebieten zur kurz- und mittelfristigen Sicherung der Versorgungssicherheit des Kantons als pragmatischen Mittelweg.