Freitag, 27. Oktober 2017

Zusammensetzung der Projektsteuerung Aufgaben- & Finanzreform 2018

An der Septembersession 2017 wurde das Postulat Nr. 393 über eine Synchronisierung des Wirkungsberichts 17 zum Finanzausgleich mit der Aufgaben- und Finanzreform 18 mit 113:0 Stimmen vom Kantonsrat überwiesen. Damit werden die beiden Projekte sinnhafterweise in einer Gesamtauslegeordnung gemeinsam bearbeitet und dem Parlament entsprechend vorgelegt werden. Ohne Zweifel haben die beiden Projekte grosse Auswirkungen auf Kanton und Gemeinden als Ganzes und entsprechend hohe politische Brisanz.

Die Projektorganisation, in welcher die beiden bisher separat behandelten Projekte behandelt werden, wurde per 30. September 2017 neu festgelegt und es haben erste Besprechungen stattgefunden bzw. sind terminiert. Das vorliegende Organigramm (Organigramm AFR18/FA, ab 9/2017) zeigt, dass sowohl in der Projektsteuerung, der Gesamtprojektleitung und in den einzelnen Teilprojekten nebst den Mitglieder des Regierungsrates, der Verwaltung und Mitglieder/Leiter der fünf Bereiche des VLG mit einer entsprechend unausgewogenen politischen Vertretung Einsitz genommen haben.

Im Projektauftrag zur Aufgaben- und Finanzreform 2018, welcher mit Regierungsratsbeschluss vom 01. Juli 2015 verabschiedet wurde, ist festgehalten, dass eine politisch ausgewogene Zusammensetzung der Projektsteuerung erreicht werden muss.

Angesichts der Bedeutung des Vorhabens, welche beispielsweise weit über diejenige des KP17 hinausgeht und bei welchem eine Begleitgruppe bestehend aus allen wesentlichen Stakeholdern eingesetzt wurde, stellen sich folgende Fragen:

  1. Stimmt es, dass in der gesamten Projektorganisation keine Kantonsratsvertreter der Parteien SP, Grüne und Grünliberale Einsitz nehmen? 
  2. Hält es der Regierungsrat für richtig, dass drei von sechs im Parlament vertretenen politischen Parteien bei der Ausarbeitung dieser für den ganzen Kanton strategisch sehr bedeutsamen Vorlagen nicht vertreten sind?
  3. Die Stadt Luzern ist mit Beobachterstatus im Projekt vertreten, ohne Stimmrecht. Was heisst dieser Status konkret und muss davon ausgegangen werden, dass die Interessen des mit Abstand grössten Luzerner Gemeinwesens nicht einfliessen werden?
  4. Wie sind/werden die Regionalentwicklungsträger, welchen in gewissen Bereichen (z.B. Raumplanung) wichtige Aufgaben übertragen wurden, eingebunden?
  5. Sieht der Regierungsrat die Möglichkeit die Projektorganisation noch kurzfristig anzupassen und hinsichtlich der politischen Ausgewogenheit gemäss seinem erteilten Projektauftrag zu erweitern/anzupassen?