Montag, 26. Juni 2017

Neues Energiegesetz hat noch Verbesserungspotenzial

Die Grünliberalen unterstützen die Stossrichtung des heute vom Regierungsrat vorgestellten Entwurfs zum neuen kantonalen Energiegesetz. Der Gesetzesentwurf ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung und die Forderungen der grünliberalen Gesetzesinitiative „Energiezukunft Luzern“ sind mehrheitlich eingeflossen. Noch nicht zufrieden sind die Grünliberalen jedoch mit der konkreten Ausgestaltung. So kritisiert glp-Kantonsrat Urs Brücker: „Einige Massnahmen im Entwurf des Energiegesetzes gehen bezüglich dem Anteil an erneuerbarer Energien deutlich zu wenig weit.“ So fehlt aus grünliberaler Sicht beispielsweise die gesetzliche Verankerung, wonach ein bestimmter Anteil des gesamten Stromverbrauchs mit Photovoltaikanlagen auf dem Kantonsgebiet produziert werden soll. Diese Forderung ist ein Bestandteil der Gesetzesinitiative (Art. 3) und wird von der grünliberalen Fraktion gemeinsam mit weiteren Anträgen in die parlamentarische Beratung eingebracht.

 

Rückzug der Initiative zurzeit nicht geplant

Das nach wie vor grosse Verbesserungspotenzial ist ein wesentlicher Grund dafür, dass die Grünliberale Partei ihre Gesetzesinitiative zum jetzigen Zeitpunkt nicht zurückzieht. Für einen allfälligen Rückzug ist entscheidend, ob und wie das Energiegesetz vom Kantonsrat angepasst wird. Dazu äussert sich glp-Präsident Roland Fischer: „Nach dem klaren Ja zur Energiestrategie 2050 bin ich überzeugt, dass sich die Mehrheit der Luzerner Stimmbevölkerung an der Urne auch für eine nachhaltigere Energiepolitik auf kantonaler Ebene einsetzen würde. Bei ungünstigem Ausgang der Kantonsratsdebatte werden wir den LuzernerInnen diese Möglichkeit gerne geben. Ob die glp ihre Initiative zur Abstimmung bringt, wird deshalb erst nach Ablauf der Referendumsfrist entschieden.“