Des Weiteren kritisieren die Grünliberalen, dass ihr in der Vernehmlassung eingebrachtes Anliegen zur Dividendenbesteuerung nicht aufgenommen wurde. Bei der Dividendenbesteuerung wäre für eine rechtsformneutrale Besteuerung ein Satz von 70 Prozent notwendig. Liegt der Satz - wie nun vom Regierungsrat vorgeschlagen – tiefer, werden Erträge aus Beteiligungen an juristischen Personen gegenüber dem Einkommen von natürlichen Personen begünstigt.
Unglücklich ist zudem die Verknüpfung der Steuergesetzrevision 2020 mit der Aufgaben- und Finanzreform 2018 (AFR18), nicht zuletzt auch was den Terminplan betrifft. Es ist höchst ungewiss, ob das der kantonalen Reform zugrundeliegende Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) an der Urne eine Mehrheit findet. Somit steht auch die Globalbilanz der AFR18 auf wackligen Füssen. Die Grünliberalen fordern deshalb, dass die AFR18 erst nach Ablauf der Referendumsfrist zur Steuergesetzrevision 2020 beraten wird.