Donnerstag, 16. Februar 2017

Neue Steuer auf E-Bikes sachlich unbegründet!

Der Kantonsrat, die Polizei und die Bevölkerung mussten den Medien entnehmen, dass neu ab sofort für E-Bikes eine Verkehrsabgabe erhoben wird. Nebst der unhaltbaren Informationspolitik fehlt für diese neue Steuer jegliche sachliche Grundlage. Die GLP wird parlamentarisch aktiv werden.

Bis jetzt zahlten Fahrräder und Motorfahrräder mit Elektroantrieb keine Verkehrssteuern. Ohne dass im Rahmen des KP17 darüber diskutiert oder vom Regierungsrat darauf hingewiesen wurde, sollen E-Bikes ab sofort Verkehrssteuern bezahlen. Auf Nachfrage beim Justiz- und Sicherheitsdepartement (JSD) des Kantons wird diese neue, völlig unsinnige Steuer damit begründet, dass dies im Zuge des Wegfalls des Bonus für die umweltfreundlichen Fahrzeuge beschlossen wurde. Diese Begründung ist sachlich nicht haltbar. Für E-Bikes galt nie ein reduzierter Steuersatz. Dementsprechend konnte der Kantonsrat bei der Diskussion um die Abschaffung des Bonus für umweltfreundliche Autos auf keinen Fall davon ausgehen, dass diese neue Steuer für E-Bikes eingeführt werden sollte. Die Grünliberalen akzeptieren diesen unverständlichen, finanzpolitischen Hüftschuss nicht und werden entsprechende Anträge im Kantonsrat stellen.

 

Bei der Begründung für die neue Steuer beruft sich das JSD auch auf die Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) des Bundes. Wenn man dies tut, dann müssten auch “motorisierte Rollstühle” mit unter 1 KW Leistung oder “Stehroller” mit unter 2 KW Leistung besteuert werden. Auch das Argument der hohen Unfallzahlen mit E-Bikes hat mit den Verkehrssteuern nichts zu tun. Die Verkehrssteuer ist eine Steuer für die Infrastrukturbenutzung und berücksichtigt externe Kosten, wie sie eben z.B. durch Unfälle verursacht werden, nicht.

 

Die Grünliberalen befürworten grundsätzlich die Abgeltung von externen Kosten. Eine solche Abgabe muss jedoch für alle Verkehrsteilnehmer vergleichbar und kostengerecht ausgestaltet sein. Mit der Abschaffung des Bonus für umweltfreundliche Autos ging der Kanton Luzern hingegen in die falsche Richtung. So lange die mit Treibstoff betriebenen Fahrzeuge die von ihnen verursachten Umwelt- und Gesundheitskosten nicht bezahlen und so einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil aufweisen, gibt es keinen Grund, gerade von den Elektrofahrzeugen zusätzliche Abgaben zu verlangen.