Mittwoch, 31. Oktober 2018

Grünliberale stimmen Wirksamkeitsbericht und Anpassungen am Finanzausgleich zu, lehnen jedoch die Aufgaben- und Finanzreform 18 (AFR18) ab

Die Grünliberalen Kanton Luzern bekräftigen ihre ablehnende Position gegenüber der Aufgaben-und Finanzreform. Die Vorlage wurde gegenüber der Vernehmlassung zwar stark verändert, jedoch in die falsche Richtung. Die Regierung und der VLG haben sich mit dieser Reform noch weiter in die finanzpolitische Sackgasse manövriert. Dem Wirksamkeitsbericht erachtet die glp als fundiert und gut. Diesem und den folgerichtigen Anpassungen beim Finanzausgleich stimmen die Grünliberalen zu.

Die Grünliberalen fordern, dass im Rahmen der Aufgaben- und Finanzreform das AKV-Prinzip stärker beachtet wird. Unsere im Rahmen der Vernehmlassung eingebrachten Vorschläge dazu wurden jedoch leider nicht berücksichtigt. Bei der Neugestaltung der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden unterstützen die Grünliberalen zwar die stärkere Rolle des Kantons im Wasserbau und den 50:50-Kostenteiler bei den Volksschulen. Die vom Regierungsrat vorgeschlagenen Kompensationsmassnahmen (Finanzierung der Ergänzungsleistungen und der Prämienverbilligungen für Sozialhilfeempfänger zu 100% durch die Gemeinden, Mehrabschöpfung des Kantons bei den Sondersteuern) lehnen die Grünliberalen jedoch ab.

Mehrfache Verletzung des AKV-Prinzips

Die Kompensationsmassnahmen verstossen in krasser Weise gegen das AKV-Prinzip, wonach Aufgabenkompetenz, Ausgabenverantwortung und Finanzierung auf der gleichen staatlichen Ebene angesiedelt sein sollen. Ansonsten besteht die Gefahr von Fehlentscheiden und Mehrausgaben. Ausserdem sind die vorgeschlagenen Kompensationsmassnahmen zu einem grossen Teil für die grossen Verwerfungen zwischen den Gemeinden mitverantwortlich. Stattdessen schlagen die Grünliberalen einen deutlich höheren Steuerfussabtausch vor, wobei die Gemeinden das Ausmass der Steuersenkung individuell festlegen sollen.

Willkürliche Verschönerung der Globalbilanz

Des Weiteren wurde die Globalbilanz durch die willkürliche Anrechnung von sachfremden Geschäften wie z.B. die Mehrwertabschöpfung und die Feuerwehrersatzabgabe, sowie der Auswirkungen der noch nicht genehmigten Steuervorlage 17 willkürlich verschönert. Das ist unredlich und führt die Stimmberechtigten hinters Licht. Die tatsächlichen Auswirkungen der AFR 18 werden dadurch verschleiert. Durch die neu vorgeschlagene degressive Abschöpfung beim Ressourcenausgleich wird zudem die Wirkung des Finanzausgleichs geschmälert. Besonders stossend ist dabei, dass diese Systemanpassung nicht aus sachlichen Gründen erfolgt, sondern einzig und allein im Hinblick auf eine ausgewogenere Globalbilanz, die sich bereits wenige Jahre nach dem Inkrafttreten der Reform wieder ganz anders präsentieren kann.

Verband der Luzerner Gemeinden (VLG) knickt ein

Als Rahmenbedingung für die AFR18 hat sich der VLG immer vehement und ausdrücklich gegen die Einrechnung von Mehrerträgen aus der SV17 und insbesondere aus der kantonalen Teilrevision der Steuergesetzes 2020 ausgesprochen. Genau diese Erträge sind jetzt in der Globalbilanz eingerechnet. Ohne diese Einrechnung resultiert für die Gemeinden eine Mehrbelastung von 8 Millionen pro Jahr. Ein spezieller Affront gegen die Stimmbürger ist dabei, dass bereits im Mai 2019 über die AFR18 abgestimmt werden soll. Zu diesem Zeitpunkt wird der Kantonsrat noch nicht einmal die zweite Beratung der Steuergesetzrevision 2020 durchgeführt haben, eine allfällige Referendumsabstimmung über die SV findet womöglich ebenfalls im Mai 2019 statt. Die Luzernerinnen und Luzerner sollen also die Katze im Sack kaufen. Ebenfalls hat der VLG als oberste Grenze der Mehrbelastung der Gemeinden 60 Franken pro Einwohnerin und Jahr bezeichnet. Auch dies ist jetzt Makulatur. Der so genannte "Härteausgleich" garantiert dies nur für maximal 6 Jahre. Nachher wird die Belastung einiger ressourcenstarker Gemeinden um ein Vielfaches steigen. 

Grünliberaler Plan B

Der Regierungsrat und der VLG haben sich bei der AFR18 komplett verrannt. Die Vorlage ist ein schwer durchschaubares Flickwerk von Massnahmen und Anrechnungen, welche teilweise finanzpolitischen und föderalistischen Grundsätzen diametral widersprechen. Die Grünliberalen werden deshalb in Kürze einen Plan B zur AFR18 präsentieren, der föderalistischen Grundsätzen besser entspricht, die Steuerhoheit der Gemeinden stärker respektiert, zu keinen Verwerfungen zwischen den Gemeinden führen wird und ausserdem das Problem des Kantons bei der Grenzabschöpfung im nationalen Finanzausgleich etwas entschärft