Montag, 12. November 2018

Die Grünliberalen stimmen der Steuergesetzrevision mit Vorbehalten zu.

Die Steuergesetzrevision 2020 umfasst aus der Sicht der Grünliberalen gute Ansätze, geht jedoch in verschiedener Hinsicht zu wenig weit. Besonders vor dem Hintergrund der sehr tiefen Unternehmensbesteuerung im Kanton Luzern ist es zu begrüssen, dass die Patentbox sehr zurückhaltend umgesetzt und auf weitere Abzugsmöglichkeiten verzichtet wird. Die Grünliberalen sind jedoch enttäuscht darüber, dass der Regierungsrat angesichts des Klimawandels und des bedrohlichen Rückgangs der Biodiversität ökologischen Steuern eine Absage erteilt. «Mit dem Verzicht auf ökologische Steuern handelt der Regierungsrat unverantwortlich gegenüber der Umwelt, unserer Gesundheit und den zukünftigen Generationen», so Parteipräsident Roland Fischer. Ausserdem könnten ökologische Steuern einen Beitrag dazu leisten, die angespannte Finanzlage des Kanton zu verbessern.

Des Weiteren kritisieren die Grünliberalen, dass ihr in der Vernehmlassung eingebrachtes Anliegen zur Dividendenbesteuerung nicht aufgenommen wurde. Bei der Dividendenbesteuerung wäre für eine rechtsformneutrale Besteuerung ein Satz von 70 Prozent notwendig. Liegt der Satz - wie nun vom Regierungsrat vorgeschlagen – tiefer, werden Erträge aus Beteiligungen an juristischen Personen gegenüber dem Einkommen von natürlichen Personen begünstigt.

 

Unglücklich ist zudem die Verknüpfung der Steuergesetzrevision 2020 mit der Aufgaben- und Finanzreform 2018 (AFR18), nicht zuletzt auch was den Terminplan betrifft. Es ist höchst ungewiss, ob das der kantonalen Reform zugrundeliegende Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) an der Urne eine Mehrheit findet. Somit steht auch die Globalbilanz der AFR18 auf wackligen Füssen. Die Grünliberalen fordern deshalb, dass die AFR18 erst nach Ablauf der Referendumsfrist zur Steuergesetzrevision 2020 beraten wird.