Montag, 22. Februar 2021

GLP-Motion verlangt umfassende Modernisierung der Schuldenbremse

Die Schuldenbremse der Stadt Luzern hat ihre erste grosse Belastungsprobe nicht bestanden. Mitten in der Krise müssen nun per Schnellschuss die Regeln geändert werden. Alle derzeit diskutierten Varianten lösen die Probleme aber nicht. Die GLP-Fraktion fordert deshalb per dringlicher Motion eine umfassende Modernisierung der Schuldenbremse: Ausrichtung am Konjunkturzyklus, «Goldene Regel» für Investitionen und Nothilfemechanismus.

Finanziell steht die Stadt Luzern in den nächsten Jahren vor grossen Herausforderungen. Die Aufgaben und Finanzreform 18 belastet das städtische Budget, es stehen grosse Investitionen an zahlreichen Schulhäusern an und der Umbau des Energiesystems sowie die nötigen Anstrengungen für den Klimaschutz werden Geld kosten. Hinzu kommt die Corona-Krise und die zu erwartenden Einnahmeausfälle aufgrund der schlechten konjunkturellen Lage.


Um nicht gegen die Schuldenbremse zu verstossen und um eine Steuererhöhung oder Ausgabenkürzungen zu vermeiden, will der Stadtrat das maximal zulässige Budgetdefizit auf 8 Prozent des Bruttoertrages einer Steuereinheit verdoppeln. Diese Massnahme – genauso wie die von SP und Grünen geforderte vollständige Aufhebung der jährlichen Defizitgrenze – würden uns aber nur kurzfristig Luft verschaffen, denn der mittelfristige Ausgleichsmechanismus über 5 Jahre bliebe bestehen. Wenn jetzt das Budgetdefizit verdoppelt wird, muss mittelfristig also auch doppelt soviel wieder ausgeglichen werden. Die Wahrscheinlichkeit ist entsprechen hoch, dass Sparübungen und oder Steuererhöhungen trotzdem notwendig werden – nur etwas später.


Aus Sicht der Grünliberalen soll das bewährte Instrument der Schuldenbremse grundsätzlich beibehalten werden. Die aktuelle Regelung hat in normalen Zeiten funktioniert. Zur Bewältigung von ausserordentlichen Ereignissen ist sie aber nicht geeignet, denn sie zwingt die Stadt dazu, in der Krise per Schnellschuss die Regeln ändern und später Leistungen kürzen oder die Einnahmen erhöhen zu müssen. Die heutige Schuldenbremse ist damit zu schlecht konstruiert, um eine antizyklische Finanzpolitik zu ermöglichen. «Wir brauchen einen Mechanismus, der eine zurückhaltende aber sinnvolle Ausgabenpolitik ermöglicht und nicht gerade in der Krise zu Sparübungen zwingt. Deshalb schlagen wir vor, die Schuldenbremse komplett zu modernisieren und krisenfest zu machen», erläutert GLP-Fraktionschef Jules Gut. Per dringlicher Motion fordert die GLP-Fraktion deshalb:


• Ausrichtung der Schuldenbremse am Konjunkturzyklus: Der mittelfristige Ausgleich soll an die Konjunkturlage gebunden werden, z.B. vergleichbar mit der Schuldenbremse des Bundes. In einer konjunkturell schlechten Lage, also wenn die Wirtschaft unterausgelastet ist und die Arbeitslosigkeit steigt, sollen in der Erfolgsrechnung Defizite möglich sein. In der Hochkonjunktur hingegen sollen Überschüsse erwirtschaften werden müssen, sodass die Erfolgsrechnung über den Konjunkturzyklus hinweg ausgeglichen ist. Einen mittelfristigen Ausgleich über 5 Jahre erachten wir als zu kurzfristig und nicht konjunkturgerecht. Auf eine jährliche Defizitgrenze soll verzichtet werden.


• Goldene Regel: Die Vorgabe, dass Investitionen vollständig aus Eigenmitteln finanziert werden müssen, ist nicht mehr zeitgemäss. Ersatzinvestitionen sollen zwar wie bisher aus Eigenmitteln, d.h. Abschreibungen, finanziert werden. Neue Investitionen sollen hingegen auch mit Schulden finanziert werden können. Öffentliche Investitionen erhöhen den Bestand an öffentlichem Kapital und schaffen Wachstum – auch zugunsten künftiger Generationen. Entsprechend ist es gerechtfertigt, alle, die davon profitieren, an der Finanzierung solcher Investitionen zu beteiligen. Dies gilt insbesondere auch für Investitionen, welche den Klimaschutz und den Erhalt der Artenvielfalt fördern.


• Analog zum Bund und zum Kanton Luzern soll eine rechtliche Möglichkeit geschaffen werden, um in besonderen Fällen, wie z.B. der Covid19-Krise, ausserordentliche Ausgaben beschliessen zu können, welche nicht unter die Kriterien der Schuldenbremse fallen und erst später wieder kompensiert werden müssen. So kann in Krisenzeiten flexibel reagiert werden, ohne geltende Gesetze anpassen oder ausser Kraft setzen zu müssen.