Das Budget 2019 ist zwar schuldenbremskonform. Dennoch besteht für den Kantonsrat kaum Spielraum, um irgendwelche Änderungen vorzunehmen, damit das Budget noch gesetzeskonform ist. Die im Budget enthaltenen Sparmassnahmen wird die glp gründlich prüfen und gegebenenfalls auch ablehnen. Bei den finanziellen Eckwerten für die Jahre nach 2019 wurden die Mehrerträge und Minderaufwendungen aus der AFR 2018, der Steuervorlage 2017 und der Steuergesetzrevision 2020 einberechnet. Dabei handelt es sich jedoch allesamt um sehr unsichere Vorlagen.
Insbesondere bei der Steuervorlage 17 und ihrer Anschlussgesetzgebung Steuergesetzrevision 2020 ist der Ausgang auf Bundesebene höchst ungewiss. Ähnliches gilt für die Aufgaben- und Finanzreform 2018 (AFR18). Trotz der harschen Kritik in der Vernehmlassung bezieht der Regierungsrat die AFR 18 weiterhin mit einer Entlastung von 20 Millionen in den AFP mit ein. Das ist insbesondere deshalb realitätsfremd, weil der VLG, als wichtigster Partner des Regierungsrats bei der AFR18, in seiner Vernehmlassungsantwort zur AFR 18 am 22. Juni 2018 einmal mehr bekräftigt, dass die maximale Belastung der Gemeinden total 5 Mio. betragen darf. Die glp kritisiert dieses Vorgehen des Regierungsrats, zumal es für die AFR18 noch nicht einmal eine Botschaft an den Kantonsrat gibt und somit die neuen Details unbekannt sind. Weiter bleiben die Einsparungen aus der Umsetzung des Finanzleitbilds eine Blackbox. Stets unsicher sind zudem die Mehr- oder Mindererträge aus dem nationalen Finanzausgleich.
«Einmal mehr zeigt es sich, dass der Regierungsrat und die rechtskonservative SVP-FDP-CVP-Mehrheit des Kantonsrats den kantonalen Finanzhaushalt mit der neuen Schuldenbremse in ein viel zu enges Korsett gesteckt und in eine finanzpolitische Sackgasse manövriert haben», stellt Fraktionschefin Michèle Graber fest. Seit ihrem Inkrafttreten kann die Schuldenbremse offenbar nur durch den Hoffnungsschimmer von Ausgabenverschiebungen zu den Gemeinden und den Auswirkungen von nationalen Steuerreformen eingehalten werden, oder sie muss – wie im Jahr 2018 – ausgesetzt werden. Erfreulich ist hingegen, dass der Regierungsrat in Zukunft wieder mehr investieren möchte. Dies ist dringend notwendig für die weitere Entwicklung des Kantons. Dennoch sind die jährlichen Basisinvestitionen für den Erhalt der Infrastruktur in der Höhe von 68.6 Mio. eher knapp bemessen.