Donnerstag, 2. Mai 2024

Vernehmlassung zu Planungsbericht Bewilligungspraxis Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen innerorts

Die Grünliberale Partei des Kt. Luzern begrüßt die Bemühungen, die Diskussion über Tempo 30 auf verkehrsorientierten Straßen zu versachlichen. Die GLP betont aber auch die Dringlichkeit, dass der Kanton seine Aufgaben zügig erfüllen muss und die seit Jah-ren ausstehenden Anträge für Tempo 30-Strecken in den Ortszentren verschiedener Gemeinden und Städten endlich behandeln sollte.

Aus verschiedenen Gemeinden liegen Gesuche für Tempo 30 in Ortszentren vor. Mit diesem Planungsbericht zur Bewilligungspraxis geht aber auch noch mehr Zeit verloren. Es kann nicht sein, dass sich der Kanton dahinter versteckt und passiv bleibt.

 

Riccarda Schaller, Co-Präsidentin der GLP Kanton Luzern, äussert sich dazu wie folgt: “Vor zehn Jahren bin ich nach Malters gezogen, u.a. auch weil damals Tempo 30 von der Gemeinde beim Kanton beantragt wurde. Noch immer wird darüber diskutiert, aber es ist noch nichts umgesetzt worden!”

 

Der erste Teil des Planungsberichts und die Faktenblätter sind gut aufbereitet. Die GLP hat Tempo 30 in Zentren immer unterstützt und sieht sich durch den ersten Teil des Berichts bestätigt: Tempo 30 führt zu mehr Sicherheit, konkret zu weniger und weniger schweren Unfällen, weniger Lärm, mehr Gesundheitsschutz und besserer Lebensqualität sowie attraktiveren Ortszentren.

 

Die GLP begrüsst zudem, dass die Auswirklungen auf mögliche Verlustzeiten im öffentlichen Verkehr und Individualverkehr als geringfügig eingestuft werden und dass Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen innerorts für die Blaulichtorganisationen nicht in den Massen negativ ist, wie oft behauptet wird. Die Betonung und Diskussion der Verbesserungen der Lebensqualität in einem betroffenen Strassenraum mit Tempo 30 Signalisation wird sehr positiv aufgenommen.

 

Im zweiten Teil des Berichts, der die Beurteilungskriterien behandelt, weist die GLP auf einige kritische Aspekte hin. Es ist wichtig, dass die fachlichen und juristischen Fakten nicht durch weiche Faktoren wie (zufällige) Akzeptanz oder politische Trends verwässert werden. Zudem wird die gesetzliche Pflicht des Anlagebesitzers und –Betreibers (Kanton) nur schwach im Bericht erwähnt, insbesondere wenn Lärmgrenzwerte überschritten werden oder Sicherheitsdefizite bestehen. Besonders im Bereich Lärmschutz besteht ja bekanntlich ein grosser Handlungsbedarf, da immer noch rund 70’000 Anwohner an Kantonsstrassen von übermässigem Lärm betroffen sind.


Die GLP äussert weiter Bedenken hinsichtlich der aktuellen Praxis im Hinblick auf die Rechtsprechung. Insbesondere die Aussagen zur Prüfung im Einzelfall auf möglichst kurzen Streckenabschnitten, dass Tempo 30 nur auf Antrag einer Gemeinde oder mit ausdrücklicher Unterstützung durch den Gemeinderat angeordnet wird und dass nur ein Gesuch einer Gemeinde beurteilt wird, wenn alle untergeordneten Zufahrten ebenfalls mit Tempo 30 signalisiert sind oder werden, werfen Fragen auf. Je nach politischer Zusammensetzung ergibt sich hier ein Widerspruch zur geplanten Versachlichung des Themas und zur aktuellen Rechtsprechung.