Montag, 30. April 2018

Die Grünliberalen sind erfreut über die Zulassung von Unisextoiletten im Kanton Luzern

Die Grünliberalen begrüssen die Zulassung von Unisex-Toiletten in gastgewerblichen Betrieben. Die vorliegende Teilrevision der Gastgewerbeverordnung stellt einen grossen Fortschritt für den Kanton Luzern dar.

Die geltende Regelung stammt aus dem Jahre 1998. Sie verlangt von Gastronomiebetrieben, dass sie getrennte Toilettenanlagen für Damen und Herren bereitstellen müssen.

 

In den vergangenen Jahren haben sich die gesellschaftlichen Normen bezüglich Geschlechteridentitäten gewandelt.  Die bisherige Regelung entspricht den neuen Normen nicht mehr. Für LGTBI kann der Gang zur Toilette eine Herausforderung darstellen. Auch Personen, die pflegebedürftige Personen des anderen Geschlechts begleiten, oder Väter, die mit ihren kleinen Töchtern unterwegs sind, leiden unter der alten Regelung.

Die Teilrevision der Gastgewerbeverordnung gibt Gastronomiebetrieben die Wahlmöglichkeit ob sie Unisex-Toiletten betreiben wollen. Rein wirtschaftlich gesehen sind Unisex-Toiletten kostensparend sowohl bei der Erstellung als auch im Unterhalt. Die Gäste können selber entscheiden, ob sie Betriebe mit Unisex-Toiletten besuchen wollen oder nicht. Die einen würden solche Lokale meiden, andere hingegen sich bewusst dafür entscheiden.

 

Mit dieser Liberalisierung können für zahlreiche Personengruppen einige Hürden im Alltag beseitigt werden. Der Kanton Luzern nimmt dabei in der Zentralschweiz eine Vorreiterrolle ein. Die Revision ist ein wichtiges Zeichen der Toleranz und hat deshalb auch für andere Kantone eine positive Signalwirkung.