Antwort der Regierung tendenziös und leicht wiederlegbar
Der Regierungsrat behauptet, ein Austritt sei wegen den Statuten des Salzmonopolisten praktisch unmöglich. Die angesprochene Regelung ist aus rechtlicher Sicht allerdings klar gesetzeswidrig und dadurch nichtig. Im Folgenden argumentiert der Regierungsrat mit der Gefährdung der Versorgungssicherheit. Beim Speisesalz ist dieses Argument völlig absurd. Und beim Streusalz kommt es trotz Monopol immer wieder zu Engpässen. Die Streusalz-Versorgung könnte deshalb mit langfristigen Lieferverträgen viel besser gesichert werden.
Die Regierung spricht dem Monopol faire und konstante Preise zu. Für den Preisvergleich in der Stellungnahme verwendet die Regierung ein teures Markensalz. Im deutschen Regal steht jedoch direkt nebenan ein gleichwertiges Salz für lediglich 19 Cent – also ein Bruchteil davon. Auch gemäss dem Thinktank „Avenir Suisse“ lag der Preis für eine Tonne Auftausalz in der Schweiz im Jahr 2013 um den Faktor 2-4 höher als im umliegenden Ausland. Michèle Graber fasst zusammen: „Die Salzpreise in der Schweiz sind nicht fair, sondern konstant viel zu hoch.“
Der Regierungsrat behauptet weiter, mit dem Monopol lasse sich die durch Beifügung von Jod und Fluor angestrebte präventivmedizinische Zielsetzung am wirkungsvollsten erreichen. Aber sogar das günstige Salz aus Deutschland beinhaltet Jod sowie Fluorid und kostet trotzdem nur 19 Cent. Abschliessend argumentiert die Regierung mit der Bundesverfassung, wonach kantonale Regalrechte als Ausnahmen vom Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit geschützt sind. Dabei wird in der offiziellen Stellungnahme jedoch mit keinem einzigen Wort erwähnt, dass sich der Bundesrat bereits 2005 im Rahmen einer nationalen Interpellation gegen das Salzregal in den Kantonen ausgesprochen hat.